Erklärung zur Aufsichtspflicht einer Veranstaltung im Rahmen des Ferienprogramms
Die Stadt Uffenheim überträgt die Aufsichtspflicht für die angemeldeten Jugendlichen dem im Programmheft eingetragenen Veranstalter.
Die Teilnehmer des Ferienprogramms sind im Rahmen der Gemeindeunfallversicherung versichert.
Die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten stimmten der Teilnahme durch die Anmeldung (Einverständniserklärung) zu.
Ich, als Veranstalter, komme der Aufsichtspflicht nach.
